Die Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum heißen in Bremen “mobil.punkte“. Sie sind mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß gut erreichbar und mit einer Stele und Stellplatzmarkierung klar gekennzeichnet. Fahrradbügel sorgen für ein sicheres Abstellen von Fahrrädern, sowohl für Carsharing-Nutzer:nnen als auch für Anwohner.

Es gibt in Bremen zwei Variationen dieser mobil.punkte:

Die großen Stationen an zentralgelegenen Standorten umfassen 4-12 Carsharing-Fahrzeuge, sind häufig an Bus- und Straßenbahnhaltenstellen angesiedelt und verbinden diese Angebote auch häufig mit Taxiständen, Recycling-Containern und anderen Nachbarschaftsdiensten.

Die kleineren Varianten sind die sogenannten „mobil.pünktchen“‘. Diese Stationen mit 2-3 Fahrzeugen befinden sich in engeren Wohnstraßen. Durch die Einrichtung solcher Stationen wird zugleich ein Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geleistet, denn es werden durch bauliche Maßnahmen z.B.  Überquerungsbereiche für Fußgänger und sogenannte Schleppkurven für Rettungs- und Müllfahrzeuge freigehalten.

Mit den 2003 gestarteten Pilotvorhaben der ersten beiden „mobil.punkte“ in Bremen konnte belegt werden, wie intensiv die Entlastung durch Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum sein kann. Seither wird das Angebot konsequent ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Inzwischen stellen die 48 mobil.punkte und mobil.pünktchen ca. ein Drittel des gesamten Carsharing-Angebots in Bremen dar.


Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rund 12 Jahre nach dem ersten Beschluss des Bundestages trat das CarsharingGesetz (CsgG) des Bundes zum 01.09.2017 in Kraft. Dieses sieht neben der Möglichkeit einer Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen beim Parken auch die Möglichkeit der Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum für die Anlage von Carsharing-Stationen beim stationsgebundenen Carsharing vor. Diese straßenrechtliche Nutzungsregelung wird in Bremen bereits seit 2003 angewandt. Seit dem 01.04.2019 ist auch das Bremische Landes-Carsharinggesetz (BremLCsgG) in Kraft.


Rahmenbedingungen für Carsharing-Anbieter

Die mobil.punkt-Stellplätze in Bremen werden über ein Interessensbekundungsverfahren vergeben. Um bewerben zu können, müssen Carsharing-Anbieter zwei zentrale Anforderungen erfüllen, um die „mobil.punkte“ und „mobil.pünktchen“ nutzen zu können: die Einhaltung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel für Car-Sharing“ (DE-UZ 100) und den  Nachweis einer deutlichen Entlastung des Parkraums. Die Nutzung von „mobil.punkten“ und „–pünktchen“ ist für die Carsharing-Anbieter gebührenpflichtig. Die Bekanntmachung des Interessensbekundungsverfahren erfolgt über die Vergabeplattform des Land Bremens und des Bundes.  


Namensrecht „mobil.punkt“

Die Freie Hansestadt Bremen hält dafür den Begriff „mobil.punkt“ das Wortmarkenrecht. Das Nutzungsrecht können Städte, die diesen Begriff verwenden wollen, gerne bei bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung formlos beantragen. Die Bedingungen zur Zustimmung sind:

  • Dass die Mobilitätsstation ein Carsharing-Angebot einschließen muss. Darüber hinaus können natürlich auch weitere Mobilitätsangebote enthalten sein z.B. Fahrradparken, Bike-Sharing, Lastenräder, Packstationen, Abstellflächen für E-Roller und E-Mopeds u.v.w.
  • Dass die beantragende Stadt die gleichen Qualitätskriterien verwendet, die Bremen an Carsharing-Anbieter stellt, die die mobil.punkte/pünktchen nutzen wollen. Und zwar sind das:
    • Die Carsharing-Anbieter muss die Kriterien des Blauen Engel für Carsharing erfüllen (d.h. sie müssen nicht unbedingt den Blauen Engel haben, aber müssen in irgendeiner Form die Erfüllung der Kriterien nachweisen) – DE-UZ 100
    • Die Carsharing-Anbieter müssen nachweisen, dass sie einen öffentlichen Nutzen erbringen, nämlich in der Form von einer Entlastung des öffentlichen Straßenraums. Sie müssen durch jährlichen Kundenumfragen nachweisen, dass sie durch ihr Angebot dazu beitragen, dass private Autos abgeschafft werden.
  • Dass auf der Beschilderung der dortigen mobil.punkte der Schriftzug „mobilpunkt: mit freundlicher Genehmigung der Freien Hansestadt Bremen“ erscheint.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Nutzung der Wortmarke kostenfrei.

Kommunen, die das Namensrecht mobil.punkt bereits anwenden sind u.a.: Rostock, Nürnberg, Erlangen, Fürth, Kempten, Leer und Achim in Deutschland sowie Bergen und Stavanger in Norwegen.

Die „mobil.punkt“-Stele weist in Bremen den Weg zum Carsharing. Intermodale Mobilitätsstation, die entspannte Verbindung aus ÖPNV, Rad und Auto.

Kontakt

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat für Strategische Verkehrsplanung
Contrescarpe 72
28195 Bremen
 
Rebecca Karbaumer
Tel: 0421-361 59 427
E-Mail: rebecca.karbaumer@bau.bremen.de
 
Wiebke Weltring
Tel: 0421-361 92748
E-Mail: wiebke.weltring@bau.bremen.de